Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen
Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt. Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten bei Vorliegen der Vorausetzungen den "Grünen Pass für Senioren".
In der Übersicht sehen Sie, in welchen Einrichtungen der Senioren-Pass Aktiv 60+ sowie der Grüne Pass gelten.
Funktion
Tel. +49 (0) 80 31 / 365
Sachgebietsleitung
-15 05
Sachbearbeitung
-15 07 -15 06 -15 67
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an angehobenen Sozialhilfesätzen und dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden. Liegen die bereinigten Einkünfte (nach Abzug individueller Absetzungsbeträge) über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes für Senioren.
Einkommensgrenzen (bereinigt) für Personen mit geringem Einkommen
Einkommen
Einkommensgrenze für 1-Personen-Haushalt
1.427 EUR
Einkommensgrenze für 2-Personen-Haushalt
2.070 EUR
Einkommensgrenze für 3-Personen-Haushalt
2.729 EUR
Einkommensgrenze für 4-Personen-Haushalt
3.422 EUR
Einkommensgrenze für 5-Personen-Haushalt
4.130 EUR
Für jede weitere Person erhäht sich die Einkommensgrenze
individuell
(Stand: März 2023)
Den Grünen Pass für Senioren und den Antrag hierzu erhalten Sie im Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt, Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim, Tel. +49 (0) 80 31 / 365-14 61 oder -15 07. Wir bitten um Terminvereinbarung!
Bei der Beantragung des Grünen Passes für Senioren sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Personalausweis
Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid, Erwerbseinkommen)
Senioren wird der Pass mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann er wiederum um drei Jahre verlängert werden.
Der Grüne Pass für Senioren ist nicht übertragbar.
Berechtigter Personenkreis
Berechtigt sind Einwohner die
das 60. Lebenjahr vollendet haben,
mit ihrem Einkommen die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.