Senioren-Pass Aktiv 60+

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Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen

Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt. Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten bei Vorliegen der Vorausetzungen den "Grünen Pass für Senioren".

In der Übersicht sehen Sie, in welchen Einrichtungen der Senioren-Pass Aktiv 60+ sowie der Grüne Pass gelten.

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    Sachgebietsleitung -15 05

    Sachbearbeitung

    -15 07
    -15 06
    -15 67

  • Die Einkommensgrenzen orientieren sich an angehobenen Sozialhilfesätzen und dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden. Liegen die bereinigten Einkünfte (nach Abzug individueller Absetzungsbeträge) über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes für Senioren.

    Einkommensgrenzen (bereinigt) für Personen mit geringem Einkommen Einkommen
    Einkommensgrenze für 1-Personen-Haushalt 1.427 EUR
    Einkommensgrenze für 2-Personen-Haushalt 2.070 EUR
    Einkommensgrenze für 3-Personen-Haushalt 2.729 EUR
    Einkommensgrenze für 4-Personen-Haushalt 3.422 EUR
    Einkommensgrenze für 5-Personen-Haushalt 4.130 EUR
    Für jede weitere Person erhäht sich die Einkommensgrenze individuell

    (Stand: März 2023)

  • Den Grünen Pass für Senioren und den Antrag hierzu erhalten Sie im Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt, Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim, Tel. +49 (0) 80 31 / 365-14 61 oder -15 07. Wir bitten um Terminvereinbarung!

    Bei der Beantragung des Grünen Passes für Senioren sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid, Erwerbseinkommen)

    Senioren wird der Pass mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann er wiederum um drei Jahre verlängert werden.

    Der Grüne Pass für Senioren ist nicht übertragbar.

    Berechtigter Personenkreis

    Berechtigt sind Einwohner die 

    • das 60. Lebenjahr vollendet haben,
    • mit ihrem Einkommen die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

    Hier finden Sie den Antrag für den Grünen Pass.