Aufgabe der Meldebehörde

Meldewesen - Einwohneramt Rosenheim

Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner in Form des Melderegisters zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.

Das Melderegister ist Grundlage für Zuständigkeiten und Entscheidungen über staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, die an den Wohnort gebunden sind, z.B.

  • Wahlberechtigung
  • Ausstellung von Ausweisdokumenten
  • Ausstellung von Führerscheinen
  • Ausstellung von Lohnsteuerkarten



Information - Einwohneramt Rosenheim

Nähere Informationen über das Einwohneramt Rosenheim finden Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier




Link-TIPP

Auf der Website der Bayerischen Staatsregierung finden Sie das

Öffnet externen Link in neuem FensterGesetz über das Meldewesen

in seiner aktuellsten Fassung.

Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12-00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnsprechpartner