Aufgabe der Meldebehörde

Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner in Form des Melderegisters zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Das Melderegister ist Grundlage für Zuständigkeiten und Entscheidungen über staatsbürgerliche Rechte und Pflichten, die an den Wohnort gebunden sind, z.B.
- Wahlberechtigung
- Ausstellung von Ausweisdokumenten
- Ausstellung von Führerscheinen
- Ausstellung von Lohnsteuerkarten

Nähere Informationen über das Einwohneramt Rosenheim finden Sie
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