Abmeldung einer Wohnung

Abmeldung einer Wohnung - Einwohneramt Rosenheim
  • persönlich
  • schriftlich mit Meldeschein (Abmeldeformular)

 


Grundsätzlicher Wegfall der Abmeldepflicht

Grundsätzlicher Wegfall der Meldepflicht - Einwohneramt Rosenheim

Eine Abmeldung der bisherigen Wohnung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Inland beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden unterrichtet die Zuzugsbehörde die Wegzugsbehörde vom Wohnungswechsel.

Ausnahmen

Eine Abmeldepflicht des Einwohners für die bisherige Wohnung in Rosenheim besteht lediglich nur noch in folgenden Fällen, nämlich

  • wenn der Einwohner aus der bisherigen Wohnung auszieht und in keine andere Wohnung im Inland einzieht (sich also in die Obdachlosigkeit / Nichtsesshaftigkeit begibt)
  • wenn der Einwohner aus der bisherigen Nebenwohnung auszieht und zum Hauptwohnsitz zurückkehrt (Aufgabe des Nebenwohnsitzes)
  • wenn der Einwohner aus der bisherigen Wohnung im Inland auszieht und in eine Wohnung im Ausland einzieht.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen - Einwohneramt Rosenheim

Für die Wohnsitzabmeldung benötigen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihren

  • Personalausweis oder
  • Reisepass

Bei einer schriftlichen Wohnsitzabmeldung mit Meldeschein (Abmeldeformular) ist zusätzlich eine Fotokopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.

Auch bei der Wohnsitzabmeldung gilt die Meldefrist von einer Woche, innerhalb der Sie Ihren Wegzug von Rosenheim der Meldebehörde mitteilen müssen.


Formulardownload

Formulardownload - Einwohneramt Rosenheim

Leitet Herunterladen der Datei einMeldeschein – Abmeldung bei der Meldebehörde

 

 

 
Hinweis

Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier kostenlos heruntergeladen werden.


Bürgerservice - Einwohneramt Rosenheim

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihren Wohnsitz in Rosenheim auch in der Öffnet internen Link im aktuellen FensterKfz-Zulassungsstelle, Ortsteil Westerndorf St.Peter, Westerndorfer Str. 88 abzumelden.



Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnsprechpartner