Anmeldung einer Wohnung

Information - Einwohneramt Rosenheim
  • persönlich
  • schriftlich mit Meldeschein (Anmeldeformular)

 


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen - Einwohneramt Rosenheim
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Bei Kindern Kinderreisepass / Kinderausweis (falls nicht vorhanden Geburtsurkunde)
  • Mietvertrag (ggf.schriftliche Bestätigung des Vermieters / Whg.-Eigentümers)


Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise - Einwohneramt Rosenheim

Wer in Rosenheim eine Wohnung bezieht, ist nach Art. 13 des Meldegesetzes des Freistaates Bayern verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung beim Einwohneramt persönlich oder per Meldeschein anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Stadt. Tatsächliches Beziehen einer Wohnung bedeutet, dass diese Wohnung auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Wohnung und/oder Schlafen selbst genutzt wird.

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie ein Anmeldeformular ausdrucken und uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zuleiten. Allerdings müssen Sie dann auch Ihre Ausweisdokumente zur Überprüfung in Kopie mitsenden und die Originaldokumente zwecks Wohnortumschreibung später ( zeitnah ) nachreichen.

Sofern ein Einwohner mehrere Wohnungen im Bundesgebiet hat, ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners. Falls weitere Wohnungen im Inland bestehen (zusätzliche Nebenwohnsitze) ist neben dem Anmeldeformular zusätzlich das Beiblatt für mehrere Wohnungen auszufüllen.


Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen

Widerspruchsrecht - Einwohneramt Rosenheim

Nach dem Meldegesetz des Freistaates Bayern haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf kostenfreie Eintragung von Öffnet internen Link im aktuellen FensterDatenübermittlungssperren. Damit kann der Einwohner eine Übermittlung von Meldedaten an Dritte und Auskunftserteilungen in bestimmten Fällen ohne Begründung widersprechen. Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Antrag zu stellen.


Formulardownload

PDF-Download - Einwohneramt Rosenheim

Leitet Herunterladen der Datei einMeldeschein – Anmeldung bei der Meldebehörde
Leitet Herunterladen der Datei einMeldeschein – Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Leitet Herunterladen der Datei einAntrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Hinweis

Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier kostenlos heruntergeladen werden. 


Bürgerservice

Bürgerservice - Einwohneramt Rosenheim

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihren neuen Wohnsitz in Rosenheim auch in der Kfz-Zulassungsstelle, Ortsteil Westerndorf St.Peter, Westerndorfer Str. 88 anzumelden. Ausgenommen hiervon sind Zuzüge aus dem Ausland von ausländischen Staatsbürgern.

Nach erfolgter Wohnsitzanmeldung können Sie zugleich ihr Kfz auf den neuen Wohnort umschreiben lassen. Welche Unterlagen für die Umschreibung Ihres Kraftfahrzeuges erforderlich sind, entnehmen Sie bitte Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier


Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnsprechpartner