Bescheinigungen

Bei ihrem Einwohneramt können Sie verschiedene Arten von amtlichen Bescheinigungen über Ihre gemeldete Wohnung in Rosenheim beantragen, die in vielen Fällen des täglichen Lebens benötigt werden. Amtliche Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Datenbestand des Melderegisters eines jeweiligen Einwohners.


Antragstellung

Einwohneramt - Antragstellung

Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses, schriftlich unter Beifügung der Verwaltungsgebühr in Form eines Verrechnungsschecks sowie eine Fotokopie Ihres Ausweisdokumentes oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Als Bevollmächtigter bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass, eine Vollmacht sowie den Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers mit.
Die Bescheinigung wird im Einwohneramt sofort ausgestellt.


Einwohneramt - Information

Melderechtliche Bescheinigungen

  • Meldebescheinigung

Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Diese beinhaltet Angaben zu Ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift.

  • Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie in der Regel für eine Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt. Aber auch bei Passangelegenheiten bei ihren jeweiligen Konsularischen Vertretungen müssen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ebenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebescheinigung zusätzlich noch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.

  • Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung dient zur Vorlage bei den Rentenversicherungsträgern oder Versicherungsgesellschaften in In-und Ausland als Nachweis, dass die versicherte Person noch am Leben ist. In der Regel erhält der Bürger bereits von der Versicherungsgesellschaft einen entsprechenden Vordruck, die dann von der Meldebehörde bestätigt werden muss.

  • Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie für die Beantragung von Kindergeld bei der Agentur für Arbeit – Kindergeldkasse -. In der Haushaltsbescheinigung (Vordruck erhältlich bei ihrer Kindergeldkasse) werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden und gemeldeten Personen von der Meldebehörde bestätigt.


Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 Euro und ist bei Antragstellung in bar zu entrichten.


Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung ist gebührenfrei.


Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

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