Bescheinigungen
Bei ihrem Einwohneramt können Sie verschiedene Arten von amtlichen Bescheinigungen über Ihre gemeldete Wohnung in Rosenheim beantragen, die in vielen Fällen des täglichen Lebens benötigt werden. Amtliche Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Datenbestand des Melderegisters eines jeweiligen Einwohners.
Antragstellung

Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses, schriftlich unter Beifügung der Verwaltungsgebühr in Form eines Verrechnungsschecks sowie eine Fotokopie Ihres Ausweisdokumentes oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Als Bevollmächtigter bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass, eine Vollmacht sowie den Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers mit.
Die Bescheinigung wird im Einwohneramt sofort ausgestellt.

Melderechtliche Bescheinigungen
- Meldebescheinigung
Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Diese beinhaltet Angaben zu Ihrem Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift.
- Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie in der Regel für eine Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt. Aber auch bei Passangelegenheiten bei ihren jeweiligen Konsularischen Vertretungen müssen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger ebenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebescheinigung zusätzlich noch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
- Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung dient zur Vorlage bei den Rentenversicherungsträgern oder Versicherungsgesellschaften in In-und Ausland als Nachweis, dass die versicherte Person noch am Leben ist. In der Regel erhält der Bürger bereits von der Versicherungsgesellschaft einen entsprechenden Vordruck, die dann von der Meldebehörde bestätigt werden muss.
- Haushaltsbescheinigung
Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie für die Beantragung von Kindergeld bei der Agentur für Arbeit – Kindergeldkasse -. In der Haushaltsbescheinigung (Vordruck erhältlich bei ihrer Kindergeldkasse) werden Ihre im Antrag gemachten Angaben in Bezug auf die im Haushalt lebenden und gemeldeten Personen von der Meldebehörde bestätigt.

Die Gebühr für die Erteilung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,00 Euro und ist bei Antragstellung in bar zu entrichten.
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung bzw. Haushaltsbescheinigung ist gebührenfrei.
