Gewerbezentralregister

Muster-Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft - Gewerbezentralregister

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragberechtigt. Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Einwohner mit Haupt-oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bürger, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beimÖffnet externen Link in neuem Fenster Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn stellen.

Der Gewerbezentralregisterauszug selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn- Dienststelle Bundeszentralregister – erstellt und je nach Verwendungszweck an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt.


Einwohneramt - Information

Der Antrag auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges ist persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Zur Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.


Information Gewerbezentralregister - Einwohneramt Rosenheim

Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist der Verwendungszweck sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.

Bei Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges für private Zwecke (Belegart 1) wird der Gewerbezentralregisterauszug direkt an die Wohnadresse des Antragstellers gesandt.

Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Gewerbezentralregisterauszuges sind durchschnittlich 10-14 Tage zu veranschlagen.


Gebühren - Einwohneramt Rosenheim

Die Gebühr für die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro und ist bei Antragstellung zu entrichten.

 



Link-TIPP

Informationen zur Öffnet externen Link in neuem FensterAuskunft aus dem Gewerbezentralregister

Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnsprechpartner