Melderegisterauskunft

Jeder Einwohner, der in Rosenheim gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönl. Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
Einfache Melderegisterauskünfte
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft (ohne Begründung oder Nachweise) erteilen über:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- akademische Grade
Auskünfte aus dem Melderegister dürfen nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben sein:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum und/oder
- letzte bekannte Wohnadresse in Rosenheim
Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.
Telefonische Auskünfte oder Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.
Erweiterte Melderegisterauskünfte
Bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse (Nachweise erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden, wie z.B.
- Geb.-Datum
- Zuzugsdatum
- Zuzugsort
- Einzugs-Umzugsdatum
- frühere Adressen etc.
Genauere Infos hierzu bitte mit der Meldebehörde abklären.

