Melderegisterauskunft

Allgemeine Hinweise - Einwohneramt Rosenheim

Jeder Einwohner, der in Rosenheim gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönl. Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.


Einfache Melderegisterauskünfte

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage darf die Meldebehörde eine einfache Melderegisterauskunft (ohne Begründung oder Nachweise) erteilen über:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade

Auskünfte aus dem Melderegister dürfen nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert  werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben sein:

  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum und/oder
  • letzte bekannte Wohnadresse in Rosenheim

Diese Angaben müssen mit denen des Melderegisters übereinstimmen.

Telefonische Auskünfte oder Benachrichtigungen per E-Mail sind nicht möglich.


Erweiterte Melderegisterauskünfte

Bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse (Nachweise erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister erteilt werden, wie z.B.

  • Geb.-Datum
  • Zuzugsdatum
  • Zuzugsort
  • Einzugs-Umzugsdatum
  • frühere Adressen etc.

Genauere Infos hierzu bitte mit der Meldebehörde abklären.



Link-Tipp:

Weitere Informationen zur Melderegisterauskunft finden Sie auf der Website der

Öffnet externen Link in neuem FensterBayerischen Staatsregierung.

Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

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