Gebühren

Gebühren - Einwohneramt Rosenheim

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt pro Auskunft:

  • bei elektronischer Erteilung 8,00 Euro
  • bei schriftlicher Erteilung 10,00 Euro

Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt pro Auskunft

  • bei schriftlicher Erteilung 13,00 Euro
    (nur schriftliche Erteilung möglich)

Bitte beachten Sie:

Das Auskunftsersuchen kann nur beantwortet werden, wenn die Auskunftsgebühr (per Vorkasse) in Form einer Vorabüberweisung (Kopie des Überweisungsbeleges ist der Anfrage beizufügen), eines Verrechnungsscheckes beigefügt oder die Lastschrift von Ihrem Konto genehmigt wurde.


Bankverbindung

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

  • BLZ 71150000
  • Konto 117
  • Verwendungszweck 1.0.1110.1002



Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

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