Gebühren

Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt pro Auskunft:
- bei elektronischer Erteilung 8,00 Euro
- bei schriftlicher Erteilung 10,00 Euro
Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt pro Auskunft
- bei schriftlicher Erteilung 13,00 Euro
(nur schriftliche Erteilung möglich)
Bitte beachten Sie:
Das Auskunftsersuchen kann nur beantwortet werden, wenn die Auskunftsgebühr (per Vorkasse) in Form einer Vorabüberweisung (Kopie des Überweisungsbeleges ist der Anfrage beizufügen), eines Verrechnungsscheckes beigefügt oder die Lastschrift von Ihrem Konto genehmigt wurde.
Bankverbindung
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
- BLZ 71150000
- Konto 117
- Verwendungszweck 1.0.1110.1002

