Hinweis für gelegentliche Nutzer – Privatpersonen (ohne Registrierung)
Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, online einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Rosenheim zu erhalten, ohne sich als Benutzer registrieren lassen zu müssen. Die Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig (8,-- Euro pro einfache Auskunft) und wird per Lastschrift abgebucht. Hierzu ist die Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren erforderlich.
Hinweis für Power-User und Behörden (mit Registrierung)
Für Inkassodienste, Firmen, Rechtsanwälte, Versicherungen usw., die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen (sog. Power-User) und für Staatliche Behörden (für Behördenauskünfte im Wege der Amtshilfe) gibt es ebenfalls die Möglichkeit online rund um die Uhr einfache Meldeauskünfte einzuholen.
Die Stadt Rosenheim schließt mit den Nutzern aus der Wirtschaft (Power–User) und den Staatlichen Behörden Vereinbarungen zur Nutzung von Online Melderegisterauskünften ab.
Nachfolgende PDF-Dateien können zur bequemen Registrierung als Power-User verwendet werden.
Formulardownload

Nutzungsvereinbarung für Behörden
Nutzungsvereinbarung für private Institutionen
Hinweis Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann
hier kostenlos heruntergeladen werden.
Melderegisterauskünfte über ZEMA-Online
Des Weiteren kann auch unter http://www.zemaonline.de eine bayernweite Abfrage durchgeführt werden, welche aber einen weiteren Vertragsabschluß mit der
Anstalt für komunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) erfordert.

