Ummeldung einer Wohnung

- persönlich
- schriftlich mit Meldeschein (Anmeldeformular)
Erforderliche Unterlagen

- Personalausweis und/oder Reisepass
- Mietvertrag (ggf. schriftl. Bestätigung des Vermieters / Whg.-Eigentümers)
- KFZ-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Allgemeine Hinweise

Wer innerhalb der Stadt Rosenheim eine neue Wohnung bezieht, ist nach Art. 13 des Meldegesetzes des Freistaates Bayern verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung beim Einwohneramt persönlich oder mit Meldeschein umzumelden.
Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit sämtlichen Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Eine unterlassene, verspätete oder unvollständige Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie ein Anmeldeformular ausdrucken und uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zuleiten. Allerdings müssen Sie dann auch Ihre Ausweisdokumente zur Überprüfung in Kopie mitsenden und die Originaldokumente zwecks Wohnortumschreibung später (zeitnah) nachreichen.
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen

Nach dem Meldegesetz des Freistaates Bayern haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf kostenfreie Eintragung von
Datenübermittlungssperren. Damit kann der Einwohner eine Übermittlung von Meldedaten an Dritte und Auskunftserteilungen in bestimmten Fällen ohne Begründung widersprechen. Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Antrag zu stellen.
Formulardownload

Meldeschein – Anmeldung bei der Meldebehörde
Meldeschein – Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
Hinweis
Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann
hier kostenlos heruntergeladen werden.

Kraftfahrzeughalter sind verpflichtet, ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I auf die neue Wohnadresse umschreiben zu lassen. Das
Einwohneramt bietet Ihnen den Service an, bei einem Umzug innerhalb der Stadt Rosenheim den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I direkt im Einwohneramt ändern bzw. neu ausstellen zu lassen.
Sie ersparen sich dadurch einen weiteren, zeitaufwändigen Behördengang zur
KFZ-Zulassungsstelle in Westerndorf St. Peter.
Umgekehrt besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Umzugsmeldung in der KFZ-Zulassungsstelle, Ortsteil Westerndorf St. Peter, Westerndorfer Str. 88 erledigen können. Die Umschreibung des Fahrzeugscheines wird dann natürlich gleich von der Zulassungsstelle vorgenommen.
Gebühren

Die Ummeldung einer Wohnung ist kostenfrei.
Die Gebühr für die Änderung bzw. Neuausstellung des KFZ-Scheines beträgt 11,70 Euro.

