Ummeldung einer Wohnung

Information - Einwohneramt Rosenheim
  • persönlich
  • schriftlich mit Meldeschein (Anmeldeformular)

 


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen - Einwohneramt Rosenheim
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Mietvertrag (ggf. schriftl. Bestätigung des Vermieters / Whg.-Eigentümers)
  • KFZ-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I


Allgemeine Hinweise

Allgemeine Hinweise - Einwohneramt Rosenheim

Wer innerhalb der Stadt Rosenheim eine neue Wohnung bezieht, ist nach Art. 13 des Meldegesetzes des Freistaates Bayern verpflichtet, sich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung beim Einwohneramt persönlich oder mit Meldeschein umzumelden.

Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erwachsener mit sämtlichen Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Eine unterlassene, verspätete oder unvollständige Ummeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie ein Anmeldeformular ausdrucken und uns vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zuleiten. Allerdings müssen Sie dann auch Ihre Ausweisdokumente zur Überprüfung in Kopie mitsenden und die Originaldokumente zwecks Wohnortumschreibung später (zeitnah) nachreichen.


Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen

Widerspruchsrecht Datenübermittlungssperre - Einwohneramt Rosenheim

Nach dem Meldegesetz des Freistaates Bayern haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf kostenfreie Eintragung von Öffnet internen Link im aktuellen FensterDatenübermittlungssperren. Damit kann der Einwohner eine Übermittlung von Meldedaten an Dritte und Auskunftserteilungen in bestimmten Fällen ohne Begründung widersprechen. Für jedes Familienmitglied ist ein eigener Antrag zu stellen.


Formulardownload

Formulardownload - Einwohneramt Rosenheim

Leitet Herunterladen der Datei einMeldeschein – Anmeldung bei der Meldebehörde
Leitet Herunterladen der Datei einMeldeschein – Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen
Leitet Herunterladen der Datei einAntrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

 


Hinweis

Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier kostenlos heruntergeladen werden.


Bürgerservice - Einwohneramt Rosenheim

Kraftfahrzeughalter sind verpflichtet, ihren Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I auf die neue Wohnadresse umschreiben zu lassen. Das Öffnet internen Link im aktuellen FensterEinwohneramt bietet Ihnen den Service an, bei einem Umzug innerhalb der Stadt Rosenheim den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I direkt im Einwohneramt ändern bzw. neu ausstellen zu lassen.

Sie ersparen sich dadurch einen weiteren, zeitaufwändigen Behördengang zur Öffnet internen Link im aktuellen FensterKFZ-Zulassungsstelle in Westerndorf St. Peter.

Umgekehrt besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Umzugsmeldung in der KFZ-Zulassungsstelle, Ortsteil Westerndorf St. Peter, Westerndorfer Str. 88 erledigen können. Die Umschreibung des Fahrzeugscheines wird dann natürlich gleich von der Zulassungsstelle vorgenommen.


Gebühren

Gebühren - Einwohneramt Rosenheim

Die Ummeldung einer Wohnung ist kostenfrei.

Die Gebühr für die Änderung bzw. Neuausstellung des KFZ-Scheines beträgt 11,70 Euro.

 


Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnsprechpartner