Passwesen

Muster Personalausweis
Muster Personalausweis

Ausweispflicht in Deutschland

Deutsche Staatsangehörige, die das 16.Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
               
Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Passpflicht bei Auslandsreisen

Muster elektronischer Reisepass " ePass "
Muster elektronischer Reisepass

Bei Überschreitung einer Auslandsgrenze ist grundsätzlich das Mitführen eines gültiges Reisepasses, für Kinder unter 12 Jahren der Besitz eines Kinderreisepasses vorgeschrieben. Kinder ab Vollendung des 12.Lebensjahres benötigen einen elektronischen Reisepass bzw. einen Personalausweis.

Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Grundsätzlich reicht für deutsche Staatsbürger bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in vielen anderen Urlaubsländern der Besitz eines endgültigen Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus.

Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörden keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden


Information Einwohneramt - Einwohneramt Rosenheim

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.

Öffnet externen Link in neuem FensterLänder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes


Service Passamt (Einwohneramt)

Passbildautomat - Einwohneramt Rosenheim
Passbildautomat

Im Einwohneramt befindet sich ein Passbildautomat, der es ermöglicht, direkt vor Ort biometrietaugliche Passbilder aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fotokabine nicht von der Stadt Rosenheim betrieben wird. Für das Gelingen von biometrietauglichen Bildern kann deshalb seitens der Stadt Rosenheim keine Gewähr übernommen werden.


Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12-00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnsprechpartner