Passwesen
Ausweispflicht in Deutschland
Deutsche Staatsangehörige, die das 16.Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Ein Verstoß gegen die Ausweispflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Passpflicht bei Auslandsreisen
Bei Überschreitung einer Auslandsgrenze ist grundsätzlich das Mitführen eines gültiges Reisepasses, für Kinder unter 12 Jahren der Besitz eines Kinderreisepasses vorgeschrieben. Kinder ab Vollendung des 12.Lebensjahres benötigen einen elektronischen Reisepass bzw. einen Personalausweis.
Ob eine Passpflicht besteht, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt. Grundsätzlich reicht für deutsche Staatsbürger bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in vielen anderen Urlaubsländern der Besitz eines endgültigen Personalausweises bzw. Kinderreisepasses aus.
Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörden keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.
Service Passamt (Einwohneramt)

- Passbildautomat
Im Einwohneramt befindet sich ein Passbildautomat, der es ermöglicht, direkt vor Ort biometrietaugliche Passbilder aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fotokabine nicht von der Stadt Rosenheim betrieben wird. Für das Gelingen von biometrietauglichen Bildern kann deshalb seitens der Stadt Rosenheim keine Gewähr übernommen werden.



