
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses kann nur durch die/den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden, eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- bisheriger Kinderreisepass / Kinderausweis, falls bereits ausgestellt wurde
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder das Familienbuch
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild schwarzweiß oder farbig in der Größe 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung
Musterfotos können auf der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Berlin eingesehen werden
- die persönliche Vorsprache des Kindes ab dem 10. Lebensjahr wegen Unterschriftsleistung ist erforderlich
Antrag auf Kinderreisepass / Zustimmungserklärung

Die Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt beurkundete gemeinsame Sorgeerklärung bzw. Bestätigung über die Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) vorzulegen.
Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.
Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.

Antrag und Zustimmungserklärung
Hinweis
Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann
hier kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeit
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung
oder Aktualisierung eines noch gültigen Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres möglich.
Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann daher nicht mehr verlängert werden. Es muss daher ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Ausstellung
Der Kinderreisepass wird nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen nach Möglichkeit sofort von der Passstelle ausgestellt.

