Antragstellung Kinderreisepass - Einwohneramt Rosenheim

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses kann nur durch die/den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden, eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • bisheriger Kinderreisepass / Kinderausweis, falls bereits ausgestellt wurde
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder das Familienbuch
  • die persönliche Vorsprache des Kindes ab dem 10. Lebensjahr wegen Unterschriftsleistung ist erforderlich



Antrag auf Kinderreisepass / Zustimmungserklärung

Informationen Antragstellung Kinderreisepass - Einwohneramt Rosenheim

Die Ausstellung/Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt beurkundete gemeinsame Sorgeerklärung bzw. Bestätigung über die Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) vorzulegen.

Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.

Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.


PDF-Download Antrag Kinderreisepass - Einwohneramt Rosenheim

Leitet Herunterladen der Datei einAntrag und Zustimmungserklärung

 


Hinweis

Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann Öffnet externen Link in neuem Fensterhier kostenlos heruntergeladen werden.


Gültigkeit

Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung
oder Aktualisierung eines noch gültigen Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres möglich.

Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann daher nicht mehr verlängert werden. Es muss daher ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.


Ausstellung

Der Kinderreisepass wird nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen nach Möglichkeit sofort von der Passstelle ausgestellt.



Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12-00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

Öffnet internen Link im aktuellen FensterAnsprechpartner