Ausweisverlust

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises beachten Sie bitte unbedingt nachfolgende Hinweise:
Um einen Missbrauch des Ausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, müssen sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.
Am einfachsten geht das über den telefonischen Sperrnotruf unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 ( Mo.-So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar ). Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz.
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
Sollten Sie Ihr Sperrkennwort nicht mehr wissen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben ( Ausstellungsbehörde ). Hier ist aus Sicherheitsgründen der Nachweis Ihrer Identität erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, den Verlust Ihres Ausweises, unabhängig davon, ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, ihrer zuständigen Ausweisbehörde zu melden. Der Anruf beim Sperrnotruf ersetzt nicht die schriftliche Verlustmeldung bei der Ausweisbehörde. Bitte holen Sie Verlustmeldung unverzüglich nach und beantragen ein neues Dokument. Sollten Sie bereits eine Verlust-oder Diebstahlsanzeige direkt bei der Polizei erstattet haben, bringen Sie bitte Ihren Durchschlag der Anzeige mit.
Sperren der Unterschriftsfunktion (QES) :
Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

