Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen - Einwohneramt Rosenheim

Bei Überschreitung einer Auslandsgrenze ist grundsätzlich das Mitführen eines gültigen Ausweis/Passdokumentes vorgeschrieben. Die Einreisebestimmungen sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.

Aus Haftungsgründen kann seitens der Passbehörden keine Auskunft über Einreisebestimmungen erteilt werden.


Information Einwohneramt - Einwohneramt Rosenheim

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsbürger erteilt die Botschaft des jeweiligen Landes, das Auswärtige Amt in Berlin sowie die Reisebüros.

Öffnet externen Link in neuem FensterLänder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes



Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12-00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

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