Gebühren

Aufgrund Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV - gültig ab dem 01. November 2010 werden folgende Gebühren erhoben:
Antragsteller ab 24 Jahren | 28,80 Euro | (10 Jahre gültig) |
Antragsteller unter 24 Jahren | 22,80 Euro | (6 Jahre gültig) |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 Euro | (3 Monate gültig) |
weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion:
Erstmaliges Aktivieren der Online Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: | gebührenfrei |
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: | 6,00 Euro |
Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion: | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): | 6,00 Euro |
Ändern der Anschrift bei Umzügen: | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: | 6,00 Euro |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: | Festlegung durch den jeweiligen Anbieter |
Bankverbindung
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
- BLZ 71150000
- Konto 117
- Verwendungszweck 1.0.1110.1002

