Gebühren

Gebühren Personalausweis - Einwohneramt Rosenheim

Aufgrund Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV - gültig ab dem 01. November 2010 werden folgende Gebühren erhoben:

Antragsteller ab 24 Jahren

28,80 Euro

(10 Jahre gültig)

Antragsteller unter 24 Jahren

22,80 Euro

(6 Jahre gültig)

vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro

(3 Monate gültig)

weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion:

Erstmaliges Aktivieren der Online Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres:

gebührenfrei

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion:

6,00 Euro

Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion:

gebührenfrei

Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen):

6,00 Euro

Ändern der Anschrift bei Umzügen:

gebührenfrei

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:

gebührenfrei

Entsperren der Online-Ausweisfunktion:

6,00 Euro

Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates:

Festlegung durch den jeweiligen Anbieter


Bankverbindung

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

  • BLZ 71150000
  • Konto 117
  • Verwendungszweck 1.0.1110.1002



Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12-00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

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