vorläufiger Personalausweis
In dringenden Fällen kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate. Für die Ausstellung benötigen Sie ebenfalls 1 Lichtbild.
Die Ausstellung dieses vorläufigen Dokumentes ist ausschließlich nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Beantragung eines endgültigen Personalausweises möglich. Weitere erforderliche Unterlagen siehe
Personalausweis.

Bitte beachten Sie bei Auslandsreisen unbedingt die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder.
Nicht in allen Staaten, in denen der endgültige Personalausweis anerkannt wird, wird auch der provisorische Ausweis anerkannt.


