
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beim Einwohneramt gestellt werden.
Zur Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Geburts-oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
- alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
- ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuester Zeit, schwarzweiß oder farbig in der Größe 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung.
Musterfotos können auf der e-Pass Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei Berlin eingesehen werden
- das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ab dem 6.Lebensjahr wegen Speicherung der Fingerabdrücke ist erforderlich
- Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil bei Antragstellung erforderlich
- Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei 2 – 3 Wochen
Zustimmungserklärung unter dem 18. Lebensjahr

Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt beurkundete gemeinsame Sorgeerklärung bzw. Bestätigung über die Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.

Antrag und Zustimmungserklärung
Hinweis
Zum Öffnen, Ausfüllen und Drucken der PDF-Formulare wird der Adobe Reader benötigt. Dieser kann
hier kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses (ePass) beträgt
unter dem 24. Lebensjahr | 6 Jahre |
ab dem 24. Lebensjahr | 10 Jahre |
vorläufiger Reisepass | 1 Jahr |
Eine Verlängerung der Gültigkeit von Reisepässen ist nicht möglich.
Aushändigung

Sobald der neue Reisepass vorliegt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung. Bei der Aushändigung des neuen Reisepasses ist der alte Reisepass zur Einziehung bzw. Entwertung mitzubringen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung des Reisepasses auf dem Postweg ist nicht zulässig.

