Antragstellung Reisepass - Einwohneramt Rosenheim

Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich beim Einwohneramt gestellt werden.

Zur Ausstellung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Geburts-oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
  • alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass
  • das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ab dem 6.Lebensjahr wegen Speicherung der Fingerabdrücke ist erforderlich
  • Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit einem Elternteil bei Antragstellung erforderlich
  • Die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei 2 – 3 Wochen


Zustimmungserklärung unter dem 18. Lebensjahr

Zustimmungserklärung Reisepass - Einwohneramt Rosenheim

Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf der schriftlichen Einverständniserklärung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.

Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt beurkundete gemeinsame Sorgeerklärung bzw. Bestätigung über die Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung (Negativbescheinigung) vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen.


PDF-Download Zustimmung Reisepass - Einwohneramt Rosenheim

Leitet Herunterladen der Datei einAntrag und Zustimmungserklärung

 

 


Hinweis

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Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses (ePass) beträgt

unter dem 24. Lebensjahr

  6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr

10 Jahre

vorläufiger Reisepass

  1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeit von Reisepässen ist nicht möglich.


Aushändigung

Service Einwohneramt Reisepass - Einwohneramt Rosenheim

Sobald der neue Reisepass vorliegt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung. Bei der Aushändigung des neuen Reisepasses ist der alte Reisepass zur Einziehung bzw. Entwertung mitzubringen. Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen; eine Übersendung des Reisepasses auf dem Postweg ist nicht zulässig.



Kontakt

Einwohneramt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1361
Fax: 08031/365-2061
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Melde- und Passamt

Mo - Do 07.30 - 13.00 Uhr
Di , Do 14.00 - 17.00 Uhr
Fr   07.30 - 12.00 Uhr

Ausländeramt /
Einbürgerungen


Mo - Fr 08.00 - 12-00 Uhr
Do 14.00 - 17.00 Uhr

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