Bundesfreiwilligendienst

Einwohneramt - Informationen

Bundesfreiwilligendienst ersetzt Zivildienst

Mit Aussetzung der Wehrpflicht durch das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011
(WehrRÄndG 2011) wurde auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes zum 01.Juli 2011 ausgesetzt und als Ersatz ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt.

Zukünftig soll möglichst vielen Menschen eine Möglichkeit gegeben werden, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Daher steht der neue Bundesfreiwilligendienst allen Altersgruppen offen.

Jeder kann mitmachen
Alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sowie Seniorinnen und Senioren können sich beim neuen Bundesfreiwilligendienst gemeinwohlorientiert im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagieren.

Wichtigste Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstes ( BFD )
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes ( BFDG ) vom 28.April 2011, das mit Wirkung vom 03.Mai 2011 in Kraft getreten ist, sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Der BFD steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfülllung der Vollzeitschulpflicht offen
  • Der Einsatz dauert im BFD in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate
  • Der BFD ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich.
  • Der BFD ist wie der ehemalige Zivildienst arbeitsmarktneutral. Er darf nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.
  • Der BFD kann auf den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Plätzen und in den entsprechenden Bereichen geleistet werden. Die möglichen Einsatzbereiche wurden um die Bereiche Sport, Integration, Kultur, Bildung und Zivil- und Katastrophenschutz erweitert.
  • Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
  • Grundsätzlich wird der BFD unentgeltlich geleistet, zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem können jedoch Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld frei vereinbart werden.
  • Der BFD wird durch verpflichtende Seminare begleitet, in denen soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeindewohl gestärkt wird.
  • Der Freiwilligendienst kann auch als Praktika anerkannt werden und zur Überbrückung von Wartezeiten auf Studium oder Ausbildung genutzt werden.
  • Sowohl das Freiwillige Soziale Jahr ( FSJ ), als auch das Freiwillige Ökologische Jahr ( FÖJ ) werden nicht nur fortgeführt, sondern gestärkt und ausgebaut.

Die zentrale Verwaltung sowie Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes wird durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst wahrgenommen.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter

www.bundesfreiwilligendienst.de

Weiterführende Links

www.bafza.de



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