Allgemeine Voraussetzungen
Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis müssen in der Regel unabhängig vom Zweck folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gesicherter Lebensunterhalt (siehe unten)
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Fehlen eines Ausweisungsgrundes
- Keine Gefährung oder Beinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Erfüllung der Passpflicht
Des Weiteren ist als Voraussetzung grundsätzlich zu beachten, dass
- die Einreise mit dem erforderlichen Visum erfolgt und
- die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumsantrag gemacht wurden.
Bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen wird bzw. kann von den allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen werden.
Kein Aufenthaltstitel wird erteilt, wenn eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland vorliegt.
Gesicherter Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn der Ausländer ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.
Nicht zu den öffentlichen Mitteln zählen
- das Kindergeld
- der Kinderzuschlag
- das Elterngeld
- das Erziehungsgeld
- Leistungen, die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, z.B. Stipendien
Der Lebensunterhalt muss nach Gegenüberstellung des Bedarfs und des Einkommens so hoch sein, dass kein Anspruch mehr auf öffentliche Mittel (z.B. Arbeitslosengeld II) besteht.
Zum Einkommen zählen u.a.:
- Lohn/ Gehalt aus einer Erwerbstätigkeit (es werden Lohnabrechnungen mindestens der letzten drei Monate gefordert),
- aus Beitragsleistungen stammende öffentliche Mittel (z.B. Arbeitslosengeld I, Kranken- oder Rentenversicherung),
- Einnahmen aus nicht öffentlichen Mitteln (siehe oben),
- Unterhaltsleistungen von Familienangehörigen
Ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, muss individuell von einem unserer
Sachbearbeiter geprüft werden.
