Erwerbstätigkeit


AKTUELL:

Flyer "Wir brauchen Sie für Bayern" - Berufliche Perspektiven für Studenten und Absolventen deutscher Hochschulen


Unselbständige Beschäftigung

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann nur erteilt werden, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung gibt oder eine solche Zustimmung durch Rechtsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung nicht erforderlich ist. Die Zulassung der Beschäftigung richtet sich dabei generell nach den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt. 

Ob eine unselbständige Beschäftigung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, richtet sich nach der Öffnet externen Link in neuem FensterBeschäftigungsverordnung.

Das Formblatt für die Zustimmungsanfrage steht

Leitet Herunterladen der Datei einhier

für Sie bereit. Die ausgefüllte Zustimmungsanfrage ist zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. mit dem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde abzugeben.

 

Selbständige Erwerbstätigkeit

Eine Aufenthaltserlaubnis für Selbständige kann grundsätzlich erteilt werden, wenn

  • ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht*,
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat* und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

*Gilt in der Regel als erfüllt, wenn mindestens 250.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Forschung / Hochqualifizierte 

Außerdem besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Personen zu Forschungszwecken oder für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren  Öffnet internen Link im aktuellen FensterSachbearbeitern.

 

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

Telefon:

A - Fd

365-1382

Fe - Krh

365-1383

Kri - R

365-1384

S - Z

365-1386

Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.