Aufenthalt aus familiären Gründen

Grundsätzlich wird eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen zur Herstellung und Wahrung einer familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erteilt. Damit wird Art. 6 des Grundgesetzes Rechnung getragen, welcher Ehe und Familie besonders schützt.

Auch beim Familiennachzug müssen grundsätzlich die Öffnet internen Link im aktuellen Fensterallgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Die Möglichkeiten des Familiennachzugs sind u.a.:

  • Nachzug zu einem deutschen Familienangehörigen
  • Nachzug zu einem ausländischen Familienangehörigen
  • Ehegattennachzug zu einem Ausländer
  • Kindernachzug zu einem Ausländer
  • Nachzug der Eltern oder sonstigen Familienangehörigen

Je nach Art des Familiennachzugs müssen unterschiedliche Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. beim Ehegattennachzug das Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse (= Sprachlevel A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Für genauere Informationen können Sie gerne bei unseren Öffnet internen Link im aktuellen FensterSachbearbeitern nachfragen.

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

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365-1382

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365-1383

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365-1384

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Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.