Humanitäre Gründe

Unter diesen Aufenthaltszweck fallen u.a.:

Über Asylanträge und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entscheidet das Opens external link in new windowBundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nach erfolgter Entscheidung durch das Bundesamt entscheidet die Ausländerbehörde über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie von unseren Öffnet internen Link im aktuellen FensterSachbearbeitern.

 

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

Telefon:

A - Fd

365-1382

Fe - Krh

365-1383

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365-1384

S - Z

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Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.