Humanitäre Gründe
Unter diesen Aufenthaltszweck fallen u.a.:
- Anerkannte Asylberechtigte
- Flüchtlinge nach der
Genfer Flüchtlingskonvention - Ausländer mit Abschiebungsverboten etc.
Über Asylanträge und der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft entscheidet das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Nach erfolgter Entscheidung durch das Bundesamt entscheidet die Ausländerbehörde über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Mehr Informationen dazu erhalten Sie von unseren
Sachbearbeitern.
