Dolmetscher/ Übersetzer

Egal ob im Ausländeramt, Einwohnermeldeamt oder Standesamt, wenn es zum Thema ausländische Urkunden kommt, wird meistens eine Übersetzung eines öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers verlangt. Nur wo findet man einen solchen?

Hierfür gibt es zum Beispiel den "Verein öffentlich bestellter und vereidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern e.V.", welcher Ansprechpartner in vielen Sprachen bereit hält.

Den passenden Link finden Sie hier.

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

Telefon:

A - Fd

365-1382

Fe - Krh

365-1383

Kri - R

365-1384

S - Z

365-1386

Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.