Einreise

Grundsätzlich benötigt jeder Ausländer zur Einreise einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz, sofern er nicht von der Passpflicht befreit ist. Darüber hinaus ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich.
Diese werden erteilt als
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.
Ausländer, die der Aufenthaltstitelpflicht unterliegen, benötigen in der Regel zunächst ein Visum, um nach Deutschland einreisen zu können.
Ausnahmen bestehen für
EU-/ EWR-Staatsangehörige sowie für Bürger
privilegierter Staaten und der Schweiz.
Es gibt zwei Arten von Visa:
- nationales Visum:
Dieses wird vor der Einreise eines längerfristigen Aufenthalts im Bundesgebiet benötigt. Die Erteilung des Visums richtet sich dabei nach den Vorschriften, die anschließend auch für die Ausstellung eines der anderen Aufenthaltstitel ausschlaggebend sind. - Schengen-Visum:
Dieses ist in der Regel in allen
Schengen-Staaten gültig und berechtigt für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einreise in alle diese Länder, unabhängig vom späteren Aufenthaltszweck.
Das Visum wird in der Regel von der vom Auswärtigen Amt ermächtigten Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland ausgestellt. Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer deutschen Botschaft bzw. Auslandsvertretung einen Antrag stellen.
Weitere Informationen zum Thema Einreise finden Sie auf der Homepage des
Auswärtigen Amtes.
