Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)

Seit 01.09.2011 gibt es den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), welcher nun nicht mehr als Klebeetikett, sondern im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Die Einführung wurde für alle EU-Staaten verpflichtend festgelegt.

Wer einen Anspruch hat, wird zukünftig folgende Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat erhalten:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte
  • Daueraufenthaltskarte
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer

Die wichtigsten Informationen zum eAT in 15 Sprachen
finden Sie hier.

Gleichzeitig stellen wir Ihnen bereits hier die wichtigsten Neuerungen rund um den eAT vor:


Antragstellung

Eine Antragstellung ist erst notwendig, wenn 

  • Ihr jetziger Aufenthaltstitel abläuft oder
  • Ihr Pass abgelaufen oder verloren gegangen ist und Sie einen neuen Pass erhalten haben

Beachten Sie bitte, dass ab dem 6. Lebensjahr immer eine persönliche Vorsprache erforderlich ist wegen Abnahme der Fingerabdrücke.


Chip

Der auf der Karte enthaltene Chip wird in Zukunft neben den persönlichen Daten und dem ausländerrechtlichen Status ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke speichern.


eID

Durch den elektronischen Identitätsnachweis (auch Online-Ausweisfunktion genannt) hat jeder Nutzer die Möglichkeit, sich elektronisch ausweisen zu können, zum Beispiel bei einer Behörde. Die Nutzung dieser eID-Funktion ist freiwillig.


Gebühren

Die Gebühren für den eAT werden in der Regel um 50 Euro erhöht. So kosten dann zum Beispiel eine neu erteilte Aufenthaltserlaubnis mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr 100 Euro oder eine "normale" Niederlassungserlaubnis 135 Euro. Beachtenswert ist außerdem, dass die bisherige Gebührenbefreiung von Familienangehörigen Deutscher beim eAT entfällt.


Nebenbestimmungen

Zukünftig werden die Nebenbestimmungen auf ein Zusatzblatt zum eAT gedruckt und zusätzlilch auf dem Chip gespeichert. Bei einer Änderung muss kein neuer eAT ausgestellt werden.


QES - Qualifizierte Elektronische Signatur

Der Chip bietet auch die Möglichkeit der qualifizierten elektronischen Signatur. Für mehr Informationen dazu klicken Sie bitte hier.

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

Telefon:

A - Fd

365-1382

Fe - Krh

365-1383

Kri - R

365-1384

S - Z

365-1386

Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.