Integrationskurs

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 gibt es erstmals eine rechtliche Grundlage und die Pflicht für die Ausländerbehörde, ausländische Staatsangehörige bei ihrer Integration in Deutschland zu unterstützen, diese aber auch einzufordern. Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs soll ihnen ermöglicht werden, sich auf Dauer in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet einzufügen.
Der Integrationskurs besteht aus einem
- Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden)
zur Erlangung ausreichender Sprackkenntnisse (Sprachlevel B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und einem - Orientierungskurs (45 Unterrichtsstunden)
zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland.
Beendet ist der Integrationskurs nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen und Erhalt des Zertifikats des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Die Kosten für den Integrationskurs belaufen sich für den Teilnehmer auf 1 Euro pro Unterrichtsstunde. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenbefreiung.
Mehr Informationen zum Thema Integration finden Sie hier:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - Aktion Integration
