Integrationskurs

Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 gibt es erstmals eine rechtliche Grundlage und die Pflicht für die Ausländerbehörde, ausländische Staatsangehörige bei ihrer Integration in Deutschland zu unterstützen, diese aber auch einzufordern. Durch die Teilnahme an einem Integrationskurs soll ihnen ermöglicht werden, sich auf Dauer in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet einzufügen. 

Der Integrationskurs besteht aus einem

  • Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden)
    zur Erlangung ausreichender Sprackkenntnisse (Sprachlevel B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) und einem
  • Orientierungskurs (45 Unterrichtsstunden)
    zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland.

Beendet ist der Integrationskurs nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen und Erhalt des Zertifikats des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Die Kosten für den Integrationskurs belaufen sich für den Teilnehmer auf 1 Euro pro Unterrichtsstunde. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Kostenbefreiung. 

Mehr Informationen zum Thema Integration finden Sie hier:

 

 

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

Telefon:

A - Fd

365-1382

Fe - Krh

365-1383

Kri - R

365-1384

S - Z

365-1386

Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.