Teilnehmer

Grundsätzlich können bzw. müssen Ausländer an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn sie...

  • einen Anspruch haben,
  • verpflichtet werden oder
  • freiwillig die Zulassung dafür beantragen.

Anspruch auf Teilnahme

Einen Anspruch besitzen Ausländerinnen und Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten wollen und (erstmals) eine Öffnet internen Link im aktuellen FensterAufenthaltserlaubnis erhalten...

  • zum Zwecke der Erwerbstätigkeit,
  • zum Familiennachzug,
  • aus humanitären Gründen (Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge),
  • für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigte oder
  • zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Der Anspruch besteht jedoch in bestimmten Fällen nicht, z. B. bei Kindern oder bei erkennbar geringem Integrationsbedarf.

Verpflichtung zur Teilnahme

Zur Teilnahme verpflichtet sind Ausländerinnen und Ausländer, die einen Anspruch besitzen (s.o.) und die...

  • sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können,
  • zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels im Wege des Familiennachzugs zum Ehegatten oder zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse besitzen,
  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen und die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist oder
  • besonders integrationsbedürftig sind.

Ausgenommen von der Verpflichtung sind z. B. Personen, welche sich in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden.

Freiwillige Teilnahme

Im Rahmen verfügbarer Kursplätze kann die Zulassung beim Integrationskursträger auch freiwillig beantragt werden. Hierzu muss der Leitet Herunterladen der Datei einZulassungsantrag ausgefüllt an die Außenstelle M2 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Boschetsriederstr. 41, 80379 München, gesandt werden. Nähere Informationen finden Sie auch im Leitet Herunterladen der Datei einMerkblatt zum Integrationskurs.

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

Telefon:

A - Fd

365-1382

Fe - Krh

365-1383

Kri - R

365-1384

S - Z

365-1386

Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.