Privilegierte Staaten

Neben den Öffnet internen Link im aktuellen Fensterfreizügigkeitsberechtigten Staaten gibt es darüber hinaus Länder, welche im Vergleich zu anderen Ländern begünstigt sind. Dessen Staatsangehörige können auch für Aufenthalte, die keine Kurzaufenthalte sind, ohne Visum einreisen und sich hier aufhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragt werden.

Ohne Einschränkungen gilt dies für Staatsangehörige von:

  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Republik Korea
  • Neuseeland
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Mit der Einschränkung, dass in der Regel keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf für Staatsangehörige von:

  • Andorra
  • Honduras
  • Monaco
  • San Marino

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

Telefon:

A - Fd

365-1382

Fe - Krh

365-1383

Kri - R

365-1384

S - Z

365-1386

Bitte sprechen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns vor.