Privilegierte Staaten
Neben den
freizügigkeitsberechtigten Staaten gibt es darüber hinaus Länder, welche im Vergleich zu anderen Ländern begünstigt sind. Dessen Staatsangehörige können auch für Aufenthalte, die keine Kurzaufenthalte sind, ohne Visum einreisen und sich hier aufhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragt werden.
Ohne Einschränkungen gilt dies für Staatsangehörige von:
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Republik Korea
- Neuseeland
- Vereinigte Staaten von Amerika
Mit der Einschränkung, dass in der Regel keine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf für Staatsangehörige von:
- Andorra
- Honduras
- Monaco
- San Marino
