Staatsangehörigkeitsrecht

Im Öffnet externen Link in neuem FensterStaatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird vor allem geregelt, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird und wann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt. Nachfolgend geben wir Ihnen über folgende Themen nähere Informationen:

(Anmerkung: Die Angaben sind ohne Gewähr. Es können sich im Einzelfall immer Änderungen ergeben.)

Öffnet internen Link im aktuellen FensterEinbürgerung
Informationen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung

Öffnet internen Link im aktuellen FensterErwerb durch Geburt
Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

 

Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Öffnet internen Link im aktuellen FensterSachbearbeitern.

Kontakt

Einwohneramt, SG Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/siehe unten
Fax: 08031/365-2013
E-Mail

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Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße/ Stadtmitte

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Mo. - Fr.  8.00 - 12.00 Uhr
Do.  14.00 - 17.00 Uhr

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Ki - Z        365-1390

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