Staatsangehörigkeitsrecht
Im
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wird vor allem geregelt, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird und wann der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintritt. Nachfolgend geben wir Ihnen über folgende Themen nähere Informationen:
(Anmerkung: Die Angaben sind ohne Gewähr. Es können sich im Einzelfall immer Änderungen ergeben.)
Einbürgerung
Informationen zur Anspruchs- und Ermessenseinbürgerung
Erwerb durch Geburt
Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren
Sachbearbeitern.
