Verpflichtungserklärung
Wenn Sie Gäste aus dem Ausland für einen Besuchsaufenthalt einladen möchten, müssen Sie sich für die Unterkunft, die Versorgung, mögliche Krankenbehandlungskosten sowie sonstige während des Aufenthalts anfallenden Kosten dieser Personen verpflichten. Diese Verpflichtung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Urkunde, die bei uns - vorausgesetzt Sie wohnen in Rosenheim - mit Ihnen persönlich ausgefüllt wird. Auf dieser Urkunde wird Ihre Unterschrift von uns beglaubigt, weshalb ein persönliches Erscheinen auch in jedem Fall erforderlich ist. Gleichzeitig wird bestätigt, dass Sie gegenüber der Behörde nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht haben, über ausreichenden Wohnraum für Ihre Gäste zu verfügen sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts Ihrer Gäste während dessen Aufenthalt zu besitzen. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden werden die Pfändungsfreigrenzen der §§ 850 ff. ZPO berücksichtigt. Die Verpflichtungserklärung kostet 25 Euro.
Folgende Formulare können Sie bereits vor Ihrer Vorsprache zu Hause ausdrucken und ausfüllen bzw. unterschreiben:
Erklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
(Statement by the signer of the formal obligation)
(Déclaration du preneur en charge)
Ausfüllhilfe für Verpflichtungserklärungen
In jedem Fall benötigen Sie bei der Vorsprache die Daten Ihres Gastes. Beachten Sie hierzu bitte die Ausfüllhilfe für Verpflichtungserklärungen.
Darüber hinaus müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen:
Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate, Unterhaltsleistungen, Rentenbescheide, Bescheide über Sozialleistungen, aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über monatliches Nettoeinkommen, Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis Krankenversicherungsbeitrag, wenn nicht pflichtversichert
- Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel
- Bei Geschäftsvisa:
Vorlage des Handelsregisterauszuges bzw. der Gewerbeanmeldung
