Allgemeine Hinweise zu Personenstandsurkunden
Alle Urkunden, die beim Standesamt benötigt werden, müssen im Original vorliegen. Fotokopien können nicht anerkannt werden.
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung benötigt. Bitte beachten Sie, dass nur Übersetzungen von in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern anerkannt werden.
Personenstandsurkunden aus bestimmten Ländern bedürfen zur Verwendung in Deutschland unter Umständen einer entsprechenden Überbeglaubigung oder einer Überprüfung. Das Standesamt berät Sie gerne über die entsprechenden Vorschriften.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des
Auswärtigen Amtes.
In besonderen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

