Apostille

Deutsche Personenstandsurkunden werden von den Behörden und Gerichten eines anderen Landes meist nur dann anerkannt, wenn Ihre Echtheit und der Beweiswert durch Anbringung der sogenannten Apostille bestätigt wird.

Für die Anbringung der Apostille auf Personenstandsurkunden, die vom Standesamt Rosenheim ausgestellt wurden, ist die Regierung von Oberbayern zuständig.
Die Adresse lautet:

Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München

Informationen im Internet finden Sie hier.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig bei den zuständigen Behörden im Verwendungsland oder den konsularischen Vertretungen im Bundesgebiet zu erkundigen, welche Dokumente vorgelegt werden müssen und ob eine Apostille notwendig ist.

 

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 45, 365 18 46
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung