Bestattungsamt
Auf dem Gebiet des Bestattungswesens sind in der Stadtverwaltung die verschiedensten Verwaltungsbereiche tätig (
Standesamt,
Friedhofsverwaltung,
Amt für Sicherheit und Ordnung, usw.)
Die Aufsicht über das Bestattungswesen, sowie über die Friedhöfe im Stadtgebiet obliegt dem Bestattungsamt, das an das Standesamt angegliedert ist.
Neben der Aufsicht über das Bestattungs- und Friedhofswesen ist das Bestattungsamt zuständig für den Erlass der örtlichen Bestattungsvorschriften nach Art. 17 des Bayerischen Bestattungsgesetzes, der
Verordnung der Stadt Rosenheim über das Bestattungswesen.
Das Bestattungsamt ist nicht zuständig für den Betrieb der städtischen Friedhöfe. Dafür gibt es die
Friedhofsverwaltung.
