Welche Unterlagen sind zur Anmeldung der Eheschließung notwendig?
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, volljährig und beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind.
- Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag / - register (nicht älter als 6 Monate). Diese ist beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhältlich.
- Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
- Beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge, ersatzweise Geburtsurkunden, gemeinsamer Kinder. In der jeweiligen Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Bargeld für die Gebühren (ca. 90,-- €); für Samstagstrauungen fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 70,-- € an.
Waren Sie bereits verheiratet oder haben Sie bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt?
Wenn Ihre Ehe nach nach dem 31.12.1957 aber vor dem 31.12.2008 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde, benötigen Sie zusätzlich zur beglaubigten Ablichtung des Geburtseintrages eine neue beglaubigte Ablichtung des Familienbuches der letzten Ehe* (nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch) mit dem entsprechenden Vermerk über die Auflösung der Ehe. Diese Ablichtung erhalten Sie in der Regel beim dem Standesamt, vor dem die letzte Ehe geschlossen wurde. In allen anderen Fällen (z.B. Eheschließung vor 1958, Eheschließung in der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990) ist anstelle dieser Abschrift eine neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Auflösung der Ehe vorzulegen.
Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art der Auflösung angeben.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen vor der Anmeldung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt Rosenheim, um rechtsverbindlich klären zu können, welche Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie, dass die zur Anmeldung der Eheschließung vorzulegenden Urkunden und beglaubigte Ablichtungen nicht älter als 6 Monate sein sollen. Nähere Informationen finden Sie auch bei den allgemeinen Hinweisen zu Personenstandsurkunden.
*(Die rechtlich exakte Bezeichung lautet: das als Heiratseintrag fortgeführte Familienbuch)
Schwierige Eheanmeldungen
In den Fällen, bei denen Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind, Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, ist in jedem Fall die persönliche Vorsprache zumindest eines Partners beim Standesamt Rosenheim notwendig. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können.
