Friedhofsverwaltung

Bild des Leichenhauses
Aussegnungshalle Friedhof Rosenheim

Jeder Sterbefall ist unverzüglich, während der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen am Morgen des nächsten Werktages, der Friedhofsverwaltung zur Bestattung bzw. zur Überführung anzumelden. Bei Beerdigungen in kirchlichen Friedhöfen ist auch der entsprechende Friedhofsträger zu verständigen. Wird ein Bestatter beauftragt, erfüllt dieser die Anmeldepflicht, soweit der Bestattervertrag dies vorsieht

Für Fragen hierzu, sowie zu allgemeinen Friedhofsangelegenheiten und Grablage steht Ihnen die Friedhofsverwaltung Klosterweg 21, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-365 18 81 zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

Montag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch

08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag     

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Öffnungszeiten der Friedhöfe

Friedhof Rosenheim
Klosterweg 21


Öffnungszeiten:

April - August
07.00 - 20.00 Uhr

September - März
07.00 - 18.00 Uhr

Alle anderen Friedhöfe sind durchgehend geöffnet.

zum Übersichtsplan Friedhöfe in Rosenheim

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

Verordnung der Stadt Rosenheim über das Bestattungswesen

Kontakt

Friedhofsverwaltung

Klosterweg 21
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 81
Fax: 08031/365 20 90
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. und Do. 13.00 - 16.00 Uhr
Fr. 13.00 - 15.00 Uhr

 

200 Jahre Friedhof Rosenheim

"Hinaus zu den stillen Gräbern"
Der Rosenheimer Friedhof 1809 - 2009

(Beiträge zur Rosenheimer Stadtgeschichte 10)

Erhältlich im Städtischen Archiv, im Städtischen Museum
und in der Friedhofsverwaltung