Friedhofsverwaltung
Jeder Sterbefall ist unverzüglich, während der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen am Morgen des nächsten Werktages, der Friedhofsverwaltung zur Bestattung bzw. zur
Überführung anzumelden. Bei Beerdigungen in kirchlichen Friedhöfen ist auch der entsprechende Friedhofsträger zu verständigen. Wird ein Bestatter beauftragt, erfüllt dieser die Anmeldepflicht, soweit der Bestattervertrag dies vorsieht
Für Fragen hierzu, sowie zu allgemeinen Friedhofsangelegenheiten und Grablage steht Ihnen die Friedhofsverwaltung Klosterweg 21, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-365 18 81 zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr |
Öffnungszeiten der Friedhöfe
Friedhof Rosenheim
Klosterweg 21
Öffnungszeiten:
April - August
07.00 - 20.00 Uhr
September - März
07.00 - 18.00 Uhr
Alle anderen Friedhöfe sind durchgehend geöffnet.


