Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

 Folgende Unterlagen werden benötigt:

verheiratete Eltern:

  • gültige Personalausweise bzw. Reispässe der Eltern
  • beglaubigte Ablichtung des Familienbuches* bzw. Heiratsregisters, ersatzweise Heiratsurkunde und beide Geburtsurkunden

 unverheiratete Eltern

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass der Mutter und ggf. des Vaters
  • ledige Mütter: beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages bzw. Geburtsurkunde
  • geschiedene Mütter: beglaubigte Ablichtung des Familienbuches* bzw. Heiratsregisters, ersatzweise Heiratsurkunde mit Vermerk der rechtskräftigen Scheidung, ggf. zusätzlich Scheidungsurteil
  • verwitwete Mütter: beglaubigte Ablichtung des Familienbuches* bzw. Heiratsregisters, ersatzweise Heiratsurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehemannes ggf. zusätzlich Sterbeurkunde
  • ggf. Nachweis über bereits abgegebene Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung
  • ggf. beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages bzw. Geburtsurkunde des Vaters

*(die rechtlich exakte Bezeichnung lautet: als Heiratseintrag fortgeführtes Familienbuch)

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 47
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung