Gebühren

Die Beurkundung einer Geburt in Rosenheim ist grundsätzlich gebührenfrei. Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind jedoch gebührenpflichtig.

Wurde eine Geburt bei uns beurkundet, erhalten Sie von uns drei gebührenfreie Bescheinigungen:

  • Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
  • Erziehungsgeld
  • Kindergeld

Die Ausstellung weiterer Urkunden ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind für Bayern im Kostengesetz geregelt. Danach kostet derzeit

  • eine Geburtsurkunde 10,-- €
  • eine internationale Geburtsurkunde 10,-- €
  • eine beglaubige Ablichtung aus dem Geburtseintrag 10,-- €

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 47
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung