Gebühren
Die Beurkundung einer Geburt in Rosenheim ist grundsätzlich gebührenfrei. Nachbeurkundungen von Geburten im Ausland sind jedoch gebührenpflichtig.
Wurde eine Geburt bei uns beurkundet, erhalten Sie von uns drei gebührenfreie Bescheinigungen:
- Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)
- Erziehungsgeld
- Kindergeld
Die Ausstellung weiterer Urkunden ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind für Bayern im Kostengesetz geregelt. Danach kostet derzeit
- eine Geburtsurkunde 10,-- €
- eine internationale Geburtsurkunde 10,-- €
- eine beglaubige Ablichtung aus dem Geburtseintrag 10,-- €
