Sorgerecht

Verheiratete Eltern haben kraft Gesetzes die gemeinsame Sorge für ihr Kind.

Eine volljährige, unverheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht, sofern sie und der Vater keine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim zuständigen Jugendamt abgeben.

Dort erhalten Sie auch ausführliche Informationen hierzu.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 47
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung