Sorgerecht
Verheiratete Eltern haben kraft Gesetzes die gemeinsame Sorge für ihr Kind.
Eine volljährige, unverheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht, sofern sie und der Vater keine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim zuständigen Jugendamt abgeben.
Dort erhalten Sie auch ausführliche Informationen hierzu.
