Zusätzliche Informationen für nicht verheiratete Mütter

Die rechtliche Beziehung des Kindes zum Vater entsteht durch eine Vaterschaftsanerkennung. Dies kann jedoch nur wirksam geschehen, wenn Sie als Mutter der Erklärung zustimmen.

Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden, entweder

  • bei dem für Sie zuständigen Jugendamt
  • bei einem Standesamt.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 47
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung