Zusätzliche Informationen für nicht verheiratete Mütter
Die rechtliche Beziehung des Kindes zum Vater entsteht durch eine Vaterschaftsanerkennung. Dies kann jedoch nur wirksam geschehen, wenn Sie als Mutter der Erklärung zustimmen.
Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden, entweder
- bei dem für Sie zuständigen Jugendamt
- bei einem Standesamt.
