Kirchenaustritt

Der Austritt aus eine Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.

In der schriftlichen Austrittserklärung sind anzugeben:

  • der Familienname und die Vornamen des Erklärenden
  • Tag und Ort seiner Geburt
  • Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt
  • Beruf
  • Familienstand
  • bei Personen die verheiratet sind oder waren, Tag und Ort der Eheschließung

In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein. Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden.

Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich beglaubigt sein (durch Standesbeamten oder Notar).

Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,-- € erhoben.
Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 6,-- € an.

Zur mündlichen Austrittserklärung beim zuständigen Standesamt oder der Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. Die Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte können Sie beim Finanzamt ändern lassen.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 41
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

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Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
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