Namensänderungen öffentlich-rechtlicher Art
Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiigen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.
Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen sich in jedem Fall mit uns, falls Sie in der Stadt Rosenheim wohnen bzw. mit dem Landratsamt Rosenheim, bei Wohnsitz im Landkreis, vor der Stellung eines Antrages beraten zu lassen.
Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

