Namensänderung nach dem bürgerlichen Recht (BGB)

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderung betreffen die bürgerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtlichen Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Adoption
  • Namenserklärung Vertriebenener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

Für Fragen hierzu empfehlen wir in jedem Fall eine persönliche Vorsprache bei uns.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 45, 365 18 46
Fax: 08031/365 20 14
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