Notwendige Unterlagen

Dem Standesamt sind folgende Unterlagen und Urkunden im Original vorzulegen:

  • Ledige Verstorbene: beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages / -registers oder Geburtsurkunde
  • Verheiratete Verstorbene: beglaubigte Ablichtung des Familienbuches oder Heiratsregisters, ersatzweise Heiratsurkunde
  • Geschiedene oder verwitwete Verstorbene: beglaubigte Ablichtung des Familienbuches oder Heiratsregisters, ersatzweise Heiratsurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (ggf. Scheidungsurteil, oder Sterbeurkunde des Ehegatten)
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde (im Falle der Auflösung mit entsprechendem Auflösungsvermerk und Auflösungsurteil)
  • ggf. Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein etc.
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Aufenthaltsbescheinigung

Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 41
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung