Notwendige Unterlagen
Dem Standesamt sind folgende Unterlagen und Urkunden im Original vorzulegen:
- Ledige Verstorbene: beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages / -registers oder Geburtsurkunde
- Verheiratete Verstorbene: beglaubigte Ablichtung des Familienbuches oder Heiratsregisters, ersatzweise Heiratsurkunde
- Geschiedene oder verwitwete Verstorbene: beglaubigte Ablichtung des Familienbuches oder Heiratsregisters, ersatzweise Heiratsurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (ggf. Scheidungsurteil, oder Sterbeurkunde des Ehegatten)
- ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde (im Falle der Auflösung mit entsprechendem Auflösungsvermerk und Auflösungsurteil)
- ggf. Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein etc.
- Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung
Sofern von Ihnen ein Bestatter auch zur Erledigung der Behördenangelegenheiten beauftragt wurde, übergeben Sie diesem die Originalunterlagen.
