Anmeldung zur Bestattung bzw. Überführung bei der Friedhofsverwaltung

Jeder Sterbefall  ist ausser im Standesamt auch unverzüglich, während der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen am Morgen des nächsten Werktages der Friedhofsverwaltung zur Bestattung bzw. zur Überführung anzumelden.

Anmeldepflichtig sind die Personen, die auch die Leichenschau veranlassen müssen, also Ehegatten, Kinder usw. (§ 1 BestV). In der Regel erledigt ein beauftragter Bestatter jedoch diese Anmeldung.

Fragen hierzu und zu allgemeinen Friedhofsangelegenheiten, sowie Grablage verstorbenen Personen kann Ihnen die Öffnet internen Link im aktuellen FensterFriedhofsverwaltung im Klosterweg 21, 83022 Rosenheim, Tel. 08031-365 18 81 beantworten.

Wichtiger Hinweis für Bestatter, die Leichenüberführungen vornehmen

Grundsätzlich hat jeder Bestatter oder Leichenüberführer, der eine Leiche über die Stadtgrenze befördert, vorher seiner Vorfahrtspflicht nachzukommen. Darunter versteht man die Vorfahrt mit dem Leichenwagen bei der Friedhofsverwaltung am städtischen Friedhof in Rosenheim. Dort werden bestimmte Prüfungen durchgeführt, insbesondere die Identität der Leiche festgestellt, ehe sie das Stadtgebiet verlässt. Die Nichterfüllung der Vorfahrtspflicht stellt eine Ordungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße zwischen 5,-- und 1.000,-- € belegt werden kann.

Die Vorfahrtspflicht kann nur während folgender Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung erfüllt werden.

Montag bis Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

An Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Friedhofsverwaltung geschlossen, so dass die Vorfahrtspflichterfüllung jeweils erst am folgenden Werktag möglich ist.

 Zur Identitätsfeststellung der Leiche ist es unbedingt erforderlich, dass der Leichenzettel, auch "Fusszettel" genannt, an der Leiche angebracht ist. Einmal angebracht darf er auf keinen Fall wieder abgenommen werden, auch nicht bei der Leichenversorgung und Einsargung.

Hinweise für türkische Bestattungsunternehmen (in türkischer Sprache)

Verordnung der Stadt Rosenheim über das Bestattungswesen

Kontakt

Friedhofsverwaltung

Klosterweg 21
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 81
Fax: 08031/365 20 90
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Mo. und Do. 13.00 - 16.00 Uhr
Fr. 13.00 - 15.00 Uhr