Empfehlungen für den Sterbefall

Tritt der Tod in einer Rosenheimer Wohnung ein, so ist sofort ein in Rosenheim niedergelassener Arzt zu verständigen, der eine Todesbescheinigung ausstellt. Sofern der Tod in einem Krankenhaus oder in einem Heim eintritt, kümmert sich die Verwaltung der jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung.

Für die Versorgung der Leiche muss ein Bestatter beauftragt werden, der auf Wunsch auch die weiteren Formalitäten (z.B. Anzeige beim Standesamt, Rentenangelegenheiten, Krankenkasse usw.) abwickelt.

Eine Liste der in Rosenheim ansässigen Bestattungsunternehmen finden sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 41
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung