Leichenpass

Bei der Überführung einer Leiche ins Ausland ist grundsätzlich ein Leichenpass in mehrsprachiger Form erforderlich. Dies gilt sowohl für Überführung zur Bestattung im Ausland, als auch für eine Fahrt in ein ausländisches Krematiorium.

Wenn der Sterbefall in Rosenheim eingetreten ist, ist für die Ausstellung des Leichenpasses die Stadt Rosenheim zuständig. Der Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses ist persönlich beim Standesamt Rosenheim zu stellen. Sie können das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Der Leichenpass kann erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Informationen zu den Unterlagen finden Sie hier.

Für die Ausstellung eines mehrsprachigen Leichenpasses wird eine Gebühr in Höhe von 30,-- € erhoben.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 41
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung