Achtung!

Vor dubiosen Anbietern im Internet, die Urkunden zu überhöhten Bearbeitungsgebühren vermitteln, wird gewarnt!

Urkunden

Stammbuch

Vom Standesamt Rosenheim erhalten Sie für Personenstandsfälle, die sich im Stadtgebiet Rosenheim oder in den ehemaligen Gemeinden Aising, Happing, Pang und Westerndorf St. Peter ereignet haben folgende Urkunden:

  • Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden (für nach dem 01. Januar 1958 aber vor dem 01. Januar 2009 geschlossene Ehen ist meist eine beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch zweckmäßiger)
  • Beglaubigte Ablichtung aus Familienbuch*
  • Beglaubigte Abschriften aus Geburts-, Sterbe- und Heiratseinträgen oder -registern
  • Mehrsprachige Personenstandsurkunden
  • Auskünfte aus Personenstandsbüchern (z.B. Geburtszeit)

*(die rechtlich exakte Bezeichnung lautet: das als Heiratseintrag fortgeführte Familienbuch)

Wer erhält Urkunden bzw. Ablichtungen aus Personenstandsbüchern?

Grundsätzlich kann die Ausstellung von Personenstandsurkunden nur von Personen beantragt werden, auf die sich die jeweilige Urkunde bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren, Kinder und Abkömmlinge (in gerader Linie). Der Antragsteller muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Andere Personen (auch Geschwister, Onkel, Tanten, etc.) haben nur dann ein Anrecht auf Erteilung der einer Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Das rechtliche Interesse setzt voraus, dass für den Antragsteller bereits ein Recht besteht, dass ohne die entsprechende Personenstandsurkunde gefährdet wäre. Ein rechtliches Interesse besteht nicht, wenn Urkunden für berufliche Forschungszwecke oder für die Familienforschung verwendet werden.

Wie können Urkunden beantragt werden?

  • Persönliche Vorsprache

Während unserer Öffnungszeiten können die Urkunden persönlich bestellt und in Empfang genommen werden. Eine Terminvereinbarung ist in der Regel hierfür nicht erforderlich. Sie benötigen lediglich den Personalausweis oder den Reisepass. Die Unterlagen zum Nachweis eines rechtlichen Interesses sind ggf. vorzulegen

  • Schriftliche Anforderung

Sie können die gewünschten Urkunden auch gerne schriftlich anfordern. Die Gebühr sollten Sie möglichst bar, als Verrechnungsscheck oder in Form von Briefmarken beilegen. Sie können für die Anforderung die folgenden Formulare verwenden.

Initiates file downloadAnforderung einer Geburtsurkunde
Initiates file downloadAnforderung einer Eheurkunde
Initiates file downloadAnforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
Initiates file downloadAnforderung einer Sterbeurkunde

  • Telefonische Anforderung

Eine telefonische Anforderung von Personenstandsurkunden ist grundsätzlich nicht möglich.

  • Anforderung per Mail oder Fax

Anforderungen per Mail oder Fax sind nicht möglich, weil im Regelfall immer Gebühren in bar zu entrichten sind.

Kontakt

Standesamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365 18 48
Fax: 08031/365 20 14
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str.

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung