Gebühren für Personenstandsurkunden
Die Gebühren für die Ausstellung von Personenstandsurkunden sind im Bayerischen Kostengesetz und dem dazu ergangenen Kostenverzeichnis geregelt.
| Urkunde | Gebühr |
| Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde | 10,-- € |
| Mehrsprachige Personenstandsurkunde | 10,-- € |
| Beglaubigte Ablichtung aus Personenstandsregistern | 10,-- € |
| Auskünfte aus Personenstandsregistern (z.B. Geburtszeit) | 7,-- € |
| Auskünfte aus Sammelakten des Standesamtes | 10,-- € |
Personenstandsurkunden, die für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung benötigt werden sind gebührenfrei.
