"Frauen und Männer sind gleichberechtigt"
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Artikel 3, Absatz 2, Grundgesetz
Artikel 118, Absatz 2, Bayerische Verfassung
Die Gleichstellungsbeauftragte soll die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene unterstützen und die Situation der Frauen im Sinne des Verfassungsauftrages verbessern.
Seit dem 1. Juli 1996 wird sie in ihrer Aufgabe durch das Bayerische Gleichstellungsgesetz unterstützt.
Die Einrichtung von Gleichstellungsstellen und die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten wurde dadurch zur kommunalen Pflichtaufgabe.

