Aufgaben der Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellungsbeauftragte
- setzt sich für Maßnahmen ein, die das Bewußtsein von Gleichberechtigung und Partnerschaft in Beruf, Familie und Gesellschaft fördern
- tritt für die Berücksichtigung von Fraueninteressen und Sichtweisen bei kommunalen Entscheidungen ein
- setzt sich für eine gezielte Förderung von Frauen in den Bereichen ein, in denen sie bisher benachteiligt wurden
- erarbeitet Informationsmaterial und führt Veranstaltungen und Ausstellungen durch
- hält Kontakt zu Frauenorganisationen, Gewerkschaften, Verbänden, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen, Arbeitsverwaltungen u. a. und unterstützt die Netzwerkbildung untereinander
- unterstützt Fraueninitiativen und Frauenprojekte
- gibt Hilfestellung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger in Zusammenarbeit mit anderen Stellen, soweit es sich um Gleichstellungsfragen handelt

